Sie haben Fragen rund um die Themen Ehe, Kinder, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Eheverträge, Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat?
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Um Sie kompetent beraten zu können, sind fundierte Kenntnisse in den familienrechtlichen Kerngebieten wie dem Scheidungs- und Kindsrecht allein nicht immer ausreichend. In der Beratungstätigkeit spielen weitere Rechtsgebiete wie etwa das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, das Immobilienrecht, das Vertragsrecht oder auch das Erbrecht eine nicht unerhebliche Rolle. Nirgends sonst ist im Gesetz so viel in Bewegung wie im Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht. Hier sind wir voll dabei und auf dem neuesten Stand.