Gemäss staatlichem Gerichtstarif (nach Streitwert) oder im Stundenansatz von CHF 295.00
(bei grösseren Mandaten Zuschlag nach Gerichts- oder Anwaltstarif)
Im Stundenansatz von CHF 295.00 (ev. Interessenzuschlag nach Bedeutung, Dringlichkeit und Wichtigkeit des Falles)
Pauschale Service-Lösungen oder individuelle Honorarvereinbarung verhandelbar