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Konditionen

Richtpreise

  • Vertretung vor Gericht:

    Gemäss staatlichem Gerichtstarif (nach Streitwert) oder im Stundenansatz von CHF 310.00
    (bei grösseren Mandaten Zuschlag nach Gerichts- oder Anwaltstarif)

  • Aussergerichtliche Rechtsberatung:

    Im Stundenansatz von CHF 310.00 (ev. Interessenzuschlag nach Bedeutung, Dringlichkeit und Wichtigkeit des Falles)

  • Pauschale:

    Pauschale Service-Lösungen oder individuelle Honorarvereinbarung verhandelbar

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Wir halten uns an die rechtlichen Bestimmungen des einfachen Auftrages (Art. 394 ff. OR) und des schweizerischen Anwaltsgesetzes (BGFA) vom 23. Juni 2000, SR 935.61.