Gemäss staatlichem Gerichtstarif (nach Streitwert) oder im Stundenansatz von CHF 310.00 (bei grösseren Mandaten Zuschlag nach Gerichts- oder Anwaltstarif)
Aussergerichtliche Rechtsberatung:
Im Stundenansatz von CHF 310.00 (ev. Interessenzuschlag nach Bedeutung, Dringlichkeit und Wichtigkeit des Falles)
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