Im Ring mit Staat und Behörden
Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein
(Art. 5 Abs. 2 Bundesverfassung)
Der Mensch steht in vielfältiger Beziehung zum Staat und seinen Behörden. Konflikte zwischen öffentlichen und privaten Interessen sind vorprogrammiert. Wir vertreten Ihre Interessen als eigenverantwortlicher Mensch, der sein Glück nicht nur dem Staat überlassen will.
Anspruchsvolle Baubewilligungen erwirken
Übermässige staatliche Eingriffe und Auflagen abwehren