Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein (Art. 5 Abs. 2 Bundesverfassung)
Der Mensch steht in vielfältiger Beziehung zum Staat und seinen Behörden. Konflikte zwischen öffentlichen und privaten Interessen sind vorprogrammiert. Wir vertreten Ihre Interessen als eigenverantwortlicher Mensch, der sein Glück nicht nur dem Staat überlassen will.
Themen (eine Auswahl)
Bau- und Planungsrecht
Anspruchsvolle Baubewilligungen erwirken
Übermässige staatliche Eingriffe und Auflagen abwehren
Sinnvolle Um- und Aufzonungen in die Wege leiten
In Baustreitigkeiten vermitteln: Eine aussergerichtliche Lösung über einen Vermittler ist sinnvoll, wenn die Parteien langwierige und aufreibende Prozesse vermeiden wollen. Vermittlungsverfahren sind formloser, deutlich schneller und weniger kostspielig als Gerichtsverfahren.
KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)
In allen Verfügungen der KESB den gesetzlichen Willen auf Selbstbestimmung wahren
Die eigene Vorsorge durch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung fördern
Sich im Interesse des unmündigen Kindes für zweckmässige familieninterne Beistandschaften einsetzen
Sozialversicherungsrecht
Bei Arbeitslosigkeit, Unfall und Invalidität die (eigenen) Anstrengungen zur Wiedereingliederung belohnen